Berufskrankheiten
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Herausgeber:
Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit
des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Dezernat Arbeitsmedizin, Telefon: (0431) 988-5319
E-Mail: poststelle@lgash-ki.landsh.de
Text: Jürgen Petersen, Regierungsmedizinaldirektor a. D.
Zuständig für diese Verordnung:
Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit
des Landes Schleswig-Holstein
März 2004
Die Druckschrift "Berufskrankheiten" wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf diese Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
Berufskrankheiten - Einführung in die Thematik
Berufskrankheiten - darunter sind Erkrankungen zu verstehen, die im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit bei der Arbeit entstehen. Am Arbeitsplatz chronisch einwirkende Gesundheitsgefahren sind in ihren Folgen im Gegensatz zu den akuten Einwirkungen und ihren Folgen (Arbeitsunfälle) schwieriger abzuklären und zu verhüten. Im allgemeinen Krankheitsfall sind Krankenkassen und Rentenversicherungsträger die Partner der niedergelassenen Ärzte. Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren jedoch sind die Unfallversicherungsträger die geeigneten Ansprechpartner als Kostenträger. Hierbei sollte den Patienten Unterstützung durch den behandelnden Arzt gewährt werden.
Listenkrankheiten
Insbesondere bei den oft langen Latenzzeiten bis zu einer Manifestation ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete Prävention die Kenntnis über die Berufskrankheit und ihre Entstehung. Es handelt sich hierbei um Erkrankungen, die erwiesenermaßen mit Einwirkungen am Arbeitsplatz bzw. bei der beruflichen Tätigkeit in ursächlichem Zusammenhang stehen, und die im Anhang der Berufskrankheitenverordnung als sogenannte "Listenkrankheiten" aufgeführt sind. Seit 1925 hat sich diese Liste mit Beratung durch einen Ärztlichen Sachverständigenbeirat (ÄSVB) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) von anfänglich elf auf zur Zeit achtundsechzig Berufskrankheitenziffern vergrößert. Darunter sind Krankheitsgruppen wie Infektionskrankheiten, obstruktive Atemwegserkrankungen und Hauterkrankungen aufgelistet. Der ÄSVB erarbeitet des weiteren die wissenschaftlichen Begründungen und die Merkblätter zu den einzelnen Berufskrankheiten, die als Hilfsmittel zum Erkennen der Berufskrankheit und deren Meldung dienen sollen.
Dieser Text versucht durch Kurzfassung der Berufskrankheiten-Merkblätter und ergänzende Hinweise den niedergelassenen Ärzten bei der Erkennung und Meldung einer Berufskrankheit eine zusätzliche Hilfe zu sein.
Entschädigung, Prävention
Neben den Listenkrankheiten hat der Unfallversicherungsträger nach § 9 Abs. 2 SGB VII unter bestimmten Voraussetzungen auch berufsbedingte Erkrankungen zu entschädigen, welche "die formalen und inhaltlichen Kriterien eines Berufskrankheiten-Tatbestandes der Anlage zur BKV" zwar nicht, jedoch nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Generell ist der Unternehmer zur Prävention vor Folgen schädlicher Einwirkungen am Arbeitsplatz verpflichtet. Im Einzelfall hat der Verordnungsgeber auch dem zuständigen Unfallversicherungsträger die Pflicht auferlegt, "mit allen geeigneten Mitteln" dem Entstehen, dem Wiederaufleben und der Verschlimmerung einer Berufskrankheit entgegenzuwirken (§3 BKV). Auch hat er (als Versicherung des Unternehmers) bei Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit dem Versicherten wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Nicht zuletzt geht es bei anerkannter Berufskrankheit um eine Entschädigung, die im Todesfall des Versicherten auch die Hinterbliebenen betreffen kann. Meldepflicht Der Verordnungsgeber hat Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, "bei begründetem Verdacht" eine Berufskrankheit unverzüglich anzuzeigen (§ 202 SGB VII, Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung). Adressaten sind der für den Betrieb des Patienten zuständige Unfallversicherungsträger und/oder "die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle" (in Schleswig-Holstein: Landesgewerbearzt, Landesamt für Gesundheit und
Arbeitssicherheit, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel).
Bei der häufigen Berufskrankheitengruppe der Hauterkrankungen ist in der Regel zu prüfen, ob der Patient nicht dem speziellen "Hautarztverfahren" der Unfallversicherungsträger zur Abwendung einer Berufskrankheit (die in diesem Fall mehrere Kriterien erfüllen muss) zuzuführen ist.
Arbeitsämter und Krankenversicherungen wurden gleichfalls vom Verordnungsgeber verpflichtet, bei Annahme, "dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt", dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger und/oder auch der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle mitzuteilen
(§20 SGB V, §§22,23 SGB III). Bei den Ermittlungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens befragt der Unfallversicherungsträger unter anderem die jeweilige Krankenversicherung und die vom Versicherten angegebenen Ärzte zu den relevanten Krankheitsverläufen. Auch kann der zuständige Gewerbearzt zusätzliche Ermittlungen veranlassen. Bei möglichen Sozialgerichtsverfahren können ärztliche Sachverständige ergänzend Stellung nehmen und auch eine erneute Befragung der behandelnden Ärzte veranlassen.
Das Formblatt für eine ärztliche Berufskrankheiten-Anzeige, für die der Arzt eine Gebühr abrechnen kann, ist von folgendem Verlag zu beziehen:
L.Düringshofen
Seesener Straße 57
10709 Berlin
Telefon: (030) 8927307
Im Internet: www.dgaum.de
Die Homepage der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin befindet sich bei der Universität Rostock.
Listenkrankheiten
(Anlage zur Berufskrankheitenverordnung)
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| Chemische Einwirkungen als Ursache der Erkrankung (Stichwort) | ||
| 1101 | Blei | Seite laden |
| 1102 | Quecksilber | Seite laden |
| 1103 | Chrom | Seite laden |
| 1104 | Cadmium | Seite laden |
| 1105 | Mangan | Seite laden |
| 1106 | Thallium | Seite laden |
| 1107 | Vanadium | Seite laden |
| 1108 | Arsen | Seite laden |
| 1109 | Phosphor | Seite laden |
| 1110 | Beryllium | Seite laden |
| 1201 | Kohlenmonoxid | Seite laden |
| 1202 | Schwefelwasserstoff | Seite laden |
| 1301 | Aromatische Amine (Harnwege) | Seite laden |
| 1302 | Halogenkohlenwasserstoffe | Seite laden |
| 1303 | Benzol, seine Homologe, Styrol | Seite laden |
| 1304 | Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe | Seite laden |
| 1305 | Schwefelkohlenstoff | Seite laden |
| 1306 | Methylalkohol (Methanol) | Seite laden |
| 1307 | Organische Phosphorverbindungen | Seite laden |
| 1308 | Flour | Seite laden |
| 1309 | Salpetersäureester | Seite laden |
| 1310 | Halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide | Seite laden |
| 1311 | Halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide | Seite laden |
| 1312 | Zahnerkrankung durch Säuren | Seite laden |
| 1313 | Benzochinon (Hornhaut am Auge) | Seite laden |
| 1314 | para-tertiär-Butylphenol | Seite laden |
| 1315 | Isocyanate | Seite laden |
| 1316 | Dimethylformamid (Lebererkrankungen) | Seite laden |
| 1317 | Organische Lösungsmittel (Polyneuropathie, Enzephalopathie) |
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|
Physikalische Einwirkungen als Ursache der Erkrankung (Stichwort) Mechanische Einwirkungen: |
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| 2101 | Sehnenscheiden, Sehnengleitgewebe, Sehnen- oder Muskelansätze | Seite laden |
| 2102 | Meniskusschäden | Seite laden |
| 2103 | Erschütterung (Druckluftwerkzeuge u.a.) | Seite laden |
| 2104 | Vibration (Durchblutungsstörung an den Händen) | Seite laden |
| 2105 | Ständiger Druck (chronische Schleimbeutelerkrankung) | Seite laden |
| 2106 | Druckschädigung der Nerven | Seite laden |
| 2107 | Abrissbrüche der Wirbelfortsätze | Seite laden |
| 2108 | Schwere Lasten (bandscheibenbedingte LWS-Erkrankungen) | Seite laden |
| 2109 | Schwere Lasten (bandscheibenbedingte HWS-Erkrankungen) | Seite laden |
| 2110 | Ganzkörperschwingungen (bandscheibenbedingte LWSErkrankungen) | Seite laden |
| 2111 | Quarzstaub (Zahnabrasionen) | Seite laden |
| Druckluft: | ||
| 2201 | Arbeiten in Druckluft | Seite laden |
| Lärm | ||
| 2301 | Lärmschwerhörigkeit | Seite laden |
| Strahlen | ||
| 2401 | Wärmestrahlung (Grauer Star) | Seite laden |
| 2402 | Ionisierende Strahlen | Seite laden |
| Erkrankungen, verursacht durch Infektionserreger oder Parasiten (Stichwort) | ||
| 3101 | von Menschen auf Menschen übertragen (Gesundheitsdienst u.a.) | Seite laden |
| 3102 | von Tieren auf Menschen übertragen | Seite laden |
| 3103 | Wurmkrankheit der Bergleute | Seite laden |
| 3104 | Tropenkrankheiten | Seite laden |
| Erkrankungen der Atemwege, der Lungen, des Rippenfells und des Bauchfells , verursacht durch anorganische Stäube (Stichwort): | ||
| 4101 | Quarzstaub (Silikose) | Seite laden |
| 4102 | Quarzstaub (Siliko-Tuberkulose) | Seite laden |
| 4103 | Asbeststaub (Erkrankungen an Lunge und Pleura) | Seite laden |
| 4104 | Asbeststaub (Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs) | Seite laden |
| 4105 | Asbeststaub (Mesotheliom, Rippenfell, Bauchfell, Perikard) | Seite laden |
| 4106 | Aluminiumstaub (tiefere Atemwege und Lungen) | Seite laden |
| 4107 | Hartmetallstäube (Lungenfibrose) | Seite laden |
| 4108 | Thomasmehl = Thomasphosphat | Seite laden |
| 4109 | Nickelstaub (bösartige Neubildungen an Atemwegen und Lungen) | Seite laden |
| 4110 | Kokereirohgase (bösartige Neubildungen an Atemwegen und Lungen | Seite laden |
| 4111 | Feinstaub im Steinkohlebergbau (chron. obstrukt. Bronchitis, Emphysem) | Seite laden |
| 4112 | Quarzstaub (Lungenkrebs bei Silikose oder Siliko-Tuberkulose) | Seite laden |
| 4201 | exogen-allergische Alveolitis | Seite laden |
| 4202 | Rohbaumwolle-, Rohflachs-, Rohhanfstaub (tiefere Atemwege und Lungen) | Seite laden |
| 4203 | Eichen- und Buchenholzstaub (Adenokarzinom der Nase) | Seite laden |
| obstruktive Atemwegserkrankungen, verursacht durch: | ||
| 4301 | allergisierende Stoffe (einschließlich Rhinopathie) | Seite laden |
| 4302 | chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe | Seite laden |
| Hautkrankheiten: | ||
| 5101 | schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen | Seite laden |
| 5102 | Hautkrebs und Präkanzerosen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, nthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe | Seite laden |
| Krankheiten sonstiger Ursache | ||
| 6101 | Augenzittern der Bergleute | Seite laden |
"Anerkennung als Versicherungsfall wie eine Berufskrankheit"
(Quasi-BK)