Ausgaben für Betriebliche Gesundheitsförderung sind durch ein neues Gesetz schon im Jahr 2008 steuer- und sozialversicherungsfrei

Das Jahressteuergesetz 2009 bringt Vorteile für Betriebe und Arbeitnehmer:

Jeder Arbeitgeber kann bereits ab 2008 für jeden Mitarbeiter bis zu 500 Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei ausgeben. Diese Extras sind für die Arbeitnehmer kein "geldwerter Vorteil" und damit auch für sie steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die Leistung muss zusätzlich zur Vergütung gewährt werden und muss den Grundsätzen entsprechen, die im Leitfaden der Spitzenverbände der Kranken-kassen zur Prävention entsprechen. Den Leitfaden stellen wir Ihnen hier als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung ...hier klicken... Falls Sie Fragen dazu haben, lassen Sie sich von einer Krankenkasse informieren.

Die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitness-Studios fallen nicht unter die neue Regelung.

Unerheblich ist, ob die Maßnahme im oder außerhalb des Betriebes durchgeführt wird. Erstattet der Betrieb dem Arbeitnehmer die von ihm verauslagten Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen, an denen er in Absprache mit dem Arbeitgeber teilgenommen hat, so sollte der Betrieb die Zahlung in der Lohnabrechnung als steuerfreie Sonderleistung zur Gesundheitsförderung ausweisen.

Das Gesetz soll am 19.12.2008 im Bundesrat verabschiedet und noch in diesem Jahr verkündet werden.


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